Kleinkrafträder
Klasse M
Der Erwerb der Klasse M setzt keine andere Klasse voraus.
Das Mindestalter muss 16 Jahre sein.
Zweirädige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchtsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse M. Die Klasse M schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.
Mofa
Die Mofa-Prüfbescheinigung kann jeder ab einem Mindestalter von 15 Jahren erwerben.
Die Fahrzeuge bestehen aus einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.