Klasse BE



Für den Erwerb der Klasse BE wird vorausgesetzt, dass der Fahrschüler die Fahrerlaubnis der Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat in einer abgeschlossenen Fahrschulausbildung. Im Fall einer parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.

Normalerweise muss das Mindestalter 18 Jahre sein, aber unter den Voraussetzungen, dass der Führerschein bereits mit 17 Jahren erworben wurde, kann die Klasse BE ebenfalls mit 17 gemacht werden.

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse hinter KFZ der Klasse "B", wenn die zulässigen Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg übersteigen und, oder die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt.