Kraftfahrzeuge
Klasse B

Für den Erwerb der Klasse B wird keine andere Führerscheinklasse vorausgesetzt.
Das Mindestalter muss 18 Jahre sein. Außer der Fahrschüler strebt den Führerschein mit 17 an. Dazu erhalten Sie ausführlichere Informationen in dem Kapitel "Führerschein mit 17".
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als
3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).Klasse B schließt bei Erwerb des Führerscheins die Klassen M (Kleinkrafträder), L (Zugmaschinen) und S (dreirädige Krafträder wie Trike, Quad und Microcar) mit ein.
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.