Krafträder
Klasse A1

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Das Mindestalter muss 16 Jahre sein.
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Klasse A (leistungsbeschränkt)

Der Erwerb der Klasse A setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Das Mindestalter muss 18 Jahre sein.
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen möglich) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einem durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit vonmehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg- Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
Klasse A (unbeschränkt)

Das Mindestalter muss beim Direkteinstieg 25 Jahre sein, ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt, dazu ist weder ein Antrag, noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig.
Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse. Die Fahrprüfung kann einen Monat vor Einreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden, die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.