Die Behindertenausbildung

Körperliche Beeinträchtigungen und Mängel müssen nicht den Verzicht auf den Führerschein bedeuten. Auch Behinderungen lassen es zu, zum Teil mit Hilfsmitteln und Zusatzeinrichtungen - ein Kraftfahrzeug sicher führen zu können.
Die Fahrschule Rödger unterstützt durch qualifiziertes Personal körperbehinderte Menschen, die mit dem Führerschein ein Stück Unabhängigkeit und Mobilität erreichen.
Die Mitarbeitet in der Fahrschule Rödger bemühen sich um eine ruhige und zwanglose Ausbildung. Die Räume unserer Fahrschulen sind behindertenfreundlich. Auch gibt es im Theorieunterricht immer genügend Platz, um auch mehrere Rollstühle in die Sitzordnung mit einzufügen.
Behindertenausbildung in den Fahrschulen Rödger bedeutet:
- Behindertengerechte Fahrzeuge und Räumlichkeiten
- Umfassende Beratung auch über technische Kfz-Hilfen, behördliche und medizinische Voraussetzungen
- Zusammenarbeit mit Behörden und Arbeitsämtern
Behindertenausbildung in den Fahrschulen Rödger umfasst:
- Führerscheinausbildung in Theorie und Praxis
- Umschulung von Führerscheininhaber/innen auf ein Behindertenfahrzeug
- Vorbereitung von notwendigen Begutachtungen
- Umfassende Beratung in allen Fragen um den Führerschein
- Behördenangelegenheiten bei möglichen Anträgen für die Kostenträger, bei technischen Kfz-Hilfen und Fahrzeugbeschaffung
- Nachschulungskurse im Rahmen des Führerschein auf Probe für Behinderte
- Seminare im Punkteabbau
Die Entscheidung, wer und ob ein Führerschein erworben werden darf, entscheidet die Zulassungsstelle. Grundlage einer jeden Entscheidung ist ein fachärztliches Gutachten. Die Behörde kann weitere Gutachten, z.B. ein medizinisch-psychologisches oder das eines Gutachters für Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Häufig wird der Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen versehen, z.B. Automatikfahrzeug, zusätzliche Spiegel, Spezialeinrichtung zum Lenken, Blinken, Gasgeben und Bremsen.