Führerschein mit 17
Der "Führerschein mit 17" ermöglicht es Fahranfängern in dem entsprechendem Alter Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.
Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Wenn die Prüfung bestanden ist, bekommt der Fahrschüler eine Bescheinigung, die ab Beginn des 18. Lebensjahres gegen einen vollwertigen EU-Führerschein ausgetauscht wird.
Allerdings darf der Fahrzeugführer mit 17 nur unter bestimmten Bedingungen ans Steuer:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren- Die Begleitperson muss über 30 Jahre alt sein
- Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre lang besitzen
- Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
- Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben
- Es können höchstens fünf Begleitpersonen angegeben werden
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden