Der "Führerschein mit 17" ermöglicht es Fahranfängern in dem entsprechendem Alter Kraftfahrzeuge der Klasse B zu führen.


Die Ausbildung kann mit 16 1/2  Jahren begonnen werden. Wenn die Prüfung bestanden ist, bekommt der Fahrschüler eine Bescheinigung, die ab Beginn des 18. Lebensjahres gegen einen vollwertigen EU-Führerschein ausgetauscht wird.






Allerdings darf der Fahrzeugführer mit 17 nur unter bestimmten Bedingungen ans Steuer:

  •  Es muss immer eine Begleitperson mitfahren- Die Begleitperson muss über 30 Jahre alt sein
  •  Die Begleitperson muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden
  •  Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre lang besitzen
  •  Die Begleitperson darf nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
  •  Die Begleitperson muss weniger als 0,5 Promille haben
  •  Es können höchstens fünf Begleitpersonen angegeben werden
  •  Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden